Eine Wärmepumpe leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende und war 2025 die am meisten verkaufte Heizungsart. Sie ist umweltfreundlich und macht unabhängiger von fossilen Brennstoffen. Wer eine Wärmepumpe installieren möchte, sollte von Anfang an auch die passende Technik im Zählerschrank mitdenken – einen Smart Meter, also einen intelligenten Stromzähler.
Intelligente Stromzähler seit 2025 Pflicht für Haushalte mit Wärmepumpe
Im Jahr 2025 wurden in Deutschland etwa 299.000 Wärmepumpen und lediglich rund 229.000 Gasheizungen verkauft. Wärmepumpen werden nicht nur in Neubauten, sondern auch in bestehenden Gebäuden installiert. Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) berichtet, dass die Mehrheit der im Jahr 2025 verkauften Wärmepumpen in Bestandsgebäuden installiert wurde.
Immer mehr Haushalte rüsten Wärmepumpen nach. Ab dem 1. Januar 2025 sind Wärmepumpen mit einer Leistung von mehr als 4,2 Kilowatt Pflichtfälle für den Einbau intelligenter Stromzähler.
Die Verantwortung für den Einbau liegt beim Messstellenbetreiber, jedoch können Haushalte dem Einbau nicht widersprechen. Der Einbau geschieht in mehreren Schritten: Bis zum Ende des Jahres 2025 mussten zunächst 20 Prozent der Pflichtfälle ausgestattet werden. Bis zum Jahr 2032 soll in jedem deutschen Haushalt wenigstens ein digitaler Stromzähler (moderne Messeinrichtung) vorhanden sein. Ein intelligentes Messsystem ist hingegen nur für ausgewählte Pflichtfälle vorgesehen oder kann auf Anfrage installiert werden.
Smart Meter ermitteln den Stromverbrauch und können die erhobenen Daten direkt an den Netzbetreiber oder Stromversorger versenden.
Warum wird für die Wärmepumpe ein Smart Meter benötigt?
Das Stromnetz kann belastet werden, wenn gerade viele neue Wärmepumpen in Betrieb sind und Ladestationen für Elektroautos genutzt werden. Daher müssen Smart Meter die Daten zum Stromverbrauch in Echtzeit an den Netzbetreiber melden. Smart Meter tragen dazu bei, die Stromnetze stabil zu halten. Sie ermöglichen gleichzeitig Energieeinsparungen für die Haushalte.
Wärmepumpen, deren Leistung 4,2 Kilowatt übersteigt und die seit dem 1. werden im Januar 2024 in Betrieb genommen, gelten gemäß § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Wenn eine Überlastung des Stromnetzes droht, ist es den Netzbetreibern erlaubt, die Leistung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen für kurze Zeit zu reduzieren – jedoch nur bis zu einer Mindestleistung von 4,2 Kilowatt. Es ist nicht gestattet, die Anlage vollständig abzuschalten.
Die Haushalte bekommen bei den Netzentgelten im Gegenzug Ermäßigungen. Zur Auswahl stehen eine allgemeine Verringerung (Modul 1, je nach Netzgebiet etwa 110 bis 200 Euro jährlich), ein 60-prozentiger Rabatt auf den Netzentgelt-Arbeitspreis bei separatem Wärmepumpenzähler (Modul 2) sowie zeitvariable Netzentgelte seit April 2025, die mit Modul 1 kombiniert werden können (Modul 3). Bei hohem Verbrauch ist es möglich, jährlich mehrere hundert Euro an Stromkosten einzusparen.
Mit Smart Metern können dynamische Stromtarife in Anspruch genommen werden.
Diese Tarife geben die Preisschwankungen an der Strombörse an die Kundschaft weiter. Ab 2025 sind alle Anbieter von Strom verpflichtet, solche Tarife anzubieten. Verbraucher können zumindest theoretisch Kosten sparen, indem sie den Strom dann verbrauchen, wenn die Preise niedrig sind. Solche dynamischen Stromtarife lohnen sich insbesondere für Haushalte, die eine Wärmepumpe, einen Stromspeicher und eine Wallbox für das Elektroauto besitzen.

Installation eines Smart Meters
Für den Austausch des Stromzählers ist der grundzuständige Messstellenbetreiber zuständig. Dabei kann es sich um die Stadtwerke oder den lokalen Netzbetreiber handeln. Die neue Wärmepumpe muss beim Netzbetreiber angemeldet werden.
Die Anmeldung beim Netzbetreiber erfolgt zumeist durch den Installationsbetrieb. Der Messstellenbetreiber meldet sich dann beim Besitzer der neuen Wärmepumpe und vereinbart einen Termin für den Einbau des Smart Meters.
Es kann jedoch einige Zeit dauern, bis sich der Messstellenbetreiber meldet. Bis ein Smart Meter eingebaut wird, kann es daher mehrere Monate dauern. Wer nicht so lange warten möchte, kann selbst den zuständigen Messstellenbetreiber kontaktieren. Dafür muss die auf der Stromrechnung angegebene 13-stellige Nummer in die Energie-Code-Datenbank eingegeben werden. Der zuständige Messstellenbetreiber wird dann angezeigt.
Möglich ist auch der Wechsel zu einem wettbewerblichen Messstellenbetreiber. Solche Messstellenbetreiber sind häufig schneller. Sie bieten mitunter auch spezielle Tarife oder eine App an. Die Kosten können dort jedoch höher sein.
Gesetzliche Pflicht zum Einbau eines Smart Meters
Es gibt drei Gruppen, für die der Einbau eines Smart Meters künftig Pflicht wird:
- Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung wie Wärmepumpe oder Ladestation für ein Elektroauto
- Haushalte mit stromerzeugenden Anlagen wie Photovoltaik-Anlagen, wenn die Nennleistung mehr als 7 Kilowatt beträgt
- Haushalte, deren jährlicher Stromverbrauch mehr als 6.000 Kilowattstunden beträgt
Von diesen Pflichtfällen müssen bis 2032 mindestens 90 Prozent mit einem Smart Meter ausgestattet sein.
Kosten für einen Smart Meter
Wer eine Wärmepumpe oder eine Wallbox für das Elektroauto besitzt, ist zum Einbau eines Smart Meters verpflichtet. Daher ist der Einbau kostenlos. Der Einbau ist jedoch dann kostenpflichtig, wenn keine Pflicht für einen Smart Meter besteht.
In älteren Gebäuden können indirekt Kosten für den Einbau des Smart Meters anfallen, wenn ein Zählerschrank erforderlich ist. Ein solcher Zählerschrank und dessen Einbau schlagen mit mehreren hundert Euro zu Buche.
Unabhängig davon, ob der Smart Meter gesetzlich vorgeschrieben ist, entstehen für den Betrieb in jedem Fall jährliche Kosten. Sie unterliegen einer gesetzlichen Obergrenze: Bei einer Wärmepumpe beträgt diese bis zu 50 Euro für den Smart Meter und bis zu 50 Euro für die Steuerbox, was insgesamt bis zu 100 Euro pro Jahr ausmacht.
