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Rentenkommission plant den Wegfall von Minijobs

Minijobber müssen keine oder nur wenige Sozialabgaben zahlen. Der Nachteil besteht darin, dass sie über ihren Job nicht krankenversichert sind. Ein Minijob lässt sich gut mit Studium, Rente oder Familie kombinieren.
Die Rentenkommission der Bundesregierung plant jetzt eine Abschaffung der Minijobs. Künftig sollen die Beschäftigten Sozialabgaben leisten.

Fast 6,8 Millionen Menschen in Deutschland in Minijobs beschäftigt

In Deutschland sind laut Minijobzentrale mehr als 6,8 Millionen Menschen in Minijobs beschäftigt. Von den im ersten Quartal 2026 gemeldeten 6.807.248 Minijobbern waren rund 6,5 Millionen im gewerblichen Bereich beschäftigt. Weitere 252.372 Minijobber arbeiteten in Privathaushalten. Häufig sind die Minijobber als Reinigungskräfte, Aushilfen im Handel, Servicekräfte in der Gastronomie oder Haushaltshilfen tätig.

Von den Minijobbern sind fast ein Drittel zwischen 24 und 64 Jahren alt. In der Überzahl sind Frauen mit einem Anteil von 55,9 Prozent. Unter den Minijobbern sind mit einem Anteil von 18,3 Prozent auch Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit vertreten.

Mit Stand von 2026 dürfen die monatlichen Einnahmen von Minijobbern 603 Euro nicht übersteigen.

Das macht ein Jahreseinkommen von höchstens 7.236 Euro aus. Aus der Verdienstgrenze und dem Mindestlohn ergibt sich indirekt die maximal zulässige Stundenzahl bei Minijobs von rund 43 Stunden pro Monat.

Im ersten Quartal 2026 wurden für alle Minijobber in Deutschland zusammen Beiträge zur Rentenversicherung von 1,3 Milliarden Euro gezahlt. Die Beiträge für die Krankenversicherung lagen bei 1,02 Milliarden Euro. Diese Beiträge werden von den Arbeitgebern getragen.

Wie können sich Minijobber krankenversichern?

Zwischen Brutto- und Nettolohn gibt es bei den Menschen mit Minijob kaum Unterschiede. Sie bekommen also nahezu ihren gesamten Lohn ausgezahlt. Im Gegensatz zu Beschäftigten mit einem regulären sozialversicherungspflichtigem Teilzeitjob bleibt für die Minijobber mehr von ihrem Stundenlohn übrig.

Anders sieht es für die Arbeitgeber aus, die vergleichsweise hohe Abgaben zahlen müssen. Allerdings bieten Minijobs für sie den Vorteil der Flexibilität. Arbeitgeber können schnell auf Engpässe reagieren und müssen die Minijobber auch nicht über lange Zeit beschäftigen. Die Abwicklung erfolgt über die Minijobzentrale und ist relativ unkompliziert.

Über ihren Minijob sind die Beschäftigten gegenwärtig nicht krankenversichert. Sie können sich jedoch über ihren Ehepartner familienversichern, sofern dieser gesetzlich krankenversichert ist und bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden.

Es ist möglich, mehrere Minijobs zu haben. Wer mehrere Minijobs hat und damit mehr als 603 Euro im Monat verdient, gilt als Arbeitnehmer und wird sozialversicherungspflichtig. Er muss dann Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung zahlen.

Security Mitarbeiter als Minijobber
Zwischen Brutto- und Nettolohn gibt es bei den Menschen mit Minijob kaum Unterschiede Copyright: ©U. J. Alexander #641187586 – stock.adobe.com

Was soll sich künftig ändern?

Die Rentenkommission der Bundesregierung plant eine Abschaffung der Minijobs. Arbeitgeber müssen für ihre Beschäftigten mit Minijob eine Pauschale von etwas mehr als 30 Prozent für Sozialabgaben zahlen. Den höchsten Anteil machen die Rentenversicherung mit 15 Prozent und die Krankenversicherung mit 13 Prozent aus.

Arbeitgeber zahlen im Vergleich zu Mitarbeitern in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen eher mehr Abgaben.

Mit ihren Plänen zur Abschaffung der Minijobs kommt die Rentenkommission den Arbeitgebern entgegen. Die Rentenkommission will den steuer- und sozialversicherungspflichtigen Sonderstatus der Minijobber abschaffen. Künftig sollen Beschäftigte in Minijobs Beiträge für die Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung zahlen. Für Schüler sollen Ausnahmen gelten.

Meinung von Arbeitsmarktexperten zu den Plänen

Die Bundesagentur für Arbeit sieht in den Minijobs ein Problem, da sie dazu verleiten, keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einzugehen. Andrea Nahles, Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, spricht davon, dass Deutschland bei der Erwerbsbeteiligung von Frauen am oberen Rand liegt.

Allerdings ist die Zahl der von Frauen in Deutschland geleisteten Arbeitsstunden nur auf einem niedrigen Niveau. Laut Sicht von Andrea Nahles sind Minijobs ein staatlicher Anreiz, nicht viele Stunden zu arbeiten.

Zu den Minijobs äußerte sich der Arbeitsmarktforscher Ulrich Walwei vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung bereits 2021 in einer Stellungnahme für den Bundestag kritisch. Er sieht die Gefahren in einem hohen Niedriglohnrisiko und einer hohen Armutsgefährdungsquote.

Ein Problem besteht jedoch darin, dass die Abschaffung der Minijobs einen höheren bürokratischen Aufwand für Arbeitgeber bedeutet. Schwarzarbeit könnte dadurch befeuert werden. Es sind insbesondere viele Haushaltshilfen, die schwarz arbeiten.

Bundesagentur fuer Arbeit zum Thema Wegfall von Minijobs
Bundesagentur fuer Arbeit zum Thema Wegfall von Minijobs Copyright: ©bluedesign #59650133 – stock.adobe.com

Überschaubarer Effekt auf die Renten

Auf die künftige Entwicklung der Renten hätte die Abschaffung der Minijobs einen überschaubaren Effekt. Minijobber können sich gegenwärtig von der eigenen Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Sie müssen selbst nichts zahlen, während Arbeitgeber eine Pauschale zahlen.

Der Arbeitgeberanteil erhöht bei einem vollen Minijob mit einem Lohn von monatlich 603 Euro die spätere Monatsrente um ungefähr 4,58 Euro pro Jahr Minijob.

Wenn Minijobber zusätzlich Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, wäre das ein Anstieg der späteren Monatsrente auf 5,68 Euro pro Jahr Minijob. Das wäre also nur eine monatliche Rentensteigerung um ungefähr 1,10 Euro.

Zügige Umsetzung geplant

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) planen eine zügige Umsetzung der Vorschläge der Rentenkommission. Das Paket, das 33 Änderungen vorsieht, soll komplett umgesetzt werden. Einzelne Maßnahmen sollen nicht herausgenommen oder abgelehnt werden.

Nach der Sommerpause sollen erste Gesetzgebungsverfahren beginnen. Es kommt auf Detailarbeit an. Mehrere Gesetze müssten möglicherweise neu geschrieben werden.

Für bestehende Minijobs könnten Übergangsregelungen geschaffen werden – hierzu wurden in der Recherche keine gesicherten Informationen gefunden. So müssten bestehende Verträge nicht abrupt geändert werden.

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