Betrug im Alltag kann jeden treffen. Es sind nicht nur ältere Menschen, die auf den Enkeltrick oder andere Schockanrufe hereinfallen. Die Maschen der Betrüger werden immer perfider und sind vielfältig.
Es gibt viele Arten von Betrugsfällen. Um sich davor zu schützen, kommt es darauf an, auf typische Warnsignale zu achten.
Typische Betrugsmaschen im Alltag
Wer sich wirksam vor Betrug im Alltag schützen möchte, sollte die typischen Betrugsmaschen kennen. Das sind die häufigsten Betrugsfälle:
- Trickbetrüger an der Haustür, die sich unter Vorwand Zugang zur Wohnung verschaffen
- Phishing durch gefälschte Nachrichten per E-Mail, SMS oder Anrufe, bei dem die Täter Passwörter, PINs und andere Zugangsdaten zu Konten abfragen
- Schockanrufe, darunter Enkeltrick, bei denen die Täter von den Opfern Geld für angebliche Kautionen und andere Zwecke fordern
- Gewinnversprechen, bei denen den Opfern hohe Gewinne versprochen werden, für deren Erhalt sie jedoch eine Bearbeitungsgebühr bezahlen müssen
- vielfältige Formen von Internetbetrug, darunter Love-Scamming mit Liebesversprechen und Geldforderungen, Job-Scamming mit Jobangeboten und hohen Folgekosten oder Identitätsdiebstahl, täuschend echte Online-Shops, bei denen es sich um Fake-Shops handelt, Abofallen oder Spendenbetrug
Im Zeitalter von Künstlicher Intelligenz nutzen die Betrüger neue Maschen, verfeinern ihre Tricks und lassen E-Mails oder Webseiten täuschend echt aussehen. Webseiten von seriösen Unternehmen werden kopiert, Links werden manipuliert und Absender gefälscht.
Die Betrüger können mit Hilfe von KI ganze Webseiten innerhalb kurzer Zeit erstellen oder auch Stimmen verfälschen.
Für die Opfer von Betrug ist es häufig schwer oder gar nicht möglich, die Täter zu identifizieren. Helfen kann eine professionelle Detektei für Ermittlungen, die moderne Technik anwendet und auch Täter im Internet ermitteln kann.
Warnsignale bei Betrugsfällen erkennen
Die Warnsignale können sich bei den Betrugsfällen unterscheiden. Typische Warnsignale beim Enkeltrick sind:
- keine direkte Ansprache, stattdessen „Rate mal, wer hier ist…“
- Notfall, der vorgetäuscht wird und für den Geld gefordert wird
- Enkel kann das Geld selbst nicht abholen und schickt einen Boten
Selbst eine Stimme, die vertraut klingt, stellt keinen Beweis dar: Mithilfe von KI können Täter Stimmen von Verwandten täuschend echt imitieren. Ein ausgemachtes Familien-Codewort ist hilfreich. Im Zweifelsfall die Person unter ihrer bekannten Nummer zurückrufen.
Anrufer bei Schockanrufen stellen sich häufig als Polizeibeamte vor. Sie reden davon, dass jemand aus Ihrem Umfeld in eine Notlage geraten ist, etwa durch einen Unfall, und verlangen eine Kaution. Die Täter manipulieren häufig die Rufnummernanzeige, um „110“ im Display erscheinen zu lassen. Die echte Polizei nutzt niemals die Notrufnummer 110 für Anrufe. Unsichere Personen legen auf und wählen die 110 selbst – nicht über die Rückruf- oder Wahlwiederholungstaste.
Eine häufige Betrugsmasche sind vermeintliche Polizei-Anrufe, bei denen vorgegeben wird, dass Einbrecher in der Region ihr Unwesen treiben. Die Opfer sollen Schmuck oder Geld an einen falschen Polizisten übergeben. Die Polizei wird niemals jemanden anrufen und nach Geld oder Wertgegenständen fragen.
Häufige Warnsignale bei Betrugsfällen sind:
- unerwartete Kontaktaufnahme, bei denen sich die Anrufer oder Absender von SMS beziehungsweise E-Mails als Polizei, Banken oder Behörden ausgeben
- künstlicher Zeitdruck, bei dem die Opfer zum sofortigen Handeln aufgefordert werden und ihnen keine Zeit zum Nachdenken bleibt
- unlogisch oder übertrieben wirkende Handlungen
- Abfrage von persönlichen Daten wie Passwörtern oder PIN
- Geldforderungen oder Forderungen von Guthabenkarten
Internetbetrug tritt in vielen Formen auf, die an unterschiedlichen Warnsignalen erkennbar sind.

Warnsignale von Phishing
Phishing ist einer der häufigsten Betrugsfälle im Internet und an verschiedenen Warnsignalen zu erkennen:
- Nachrichten per E-Mail, die täuschend echt aussehen, als kämen sie von einer Bank oder Behörde
- Abfrage von PIN, Passwort oder anderen persönlichen Daten
- nicht der echte Name des Empfängers, stattdessen „Sehr geehrter Kunde“
- Absenderadressen, die verdächtig wirken
- häufige Rechtschreib- oder Grammatikfehler, die jedoch bei KI-generiertem Phishing seltener auftreten
- ungewöhnliche Anhänge an E-Mails, darunter ZIP-Dateien oder Office-Dokumente mit Makros
- manipulierte Links, bei denen die angegebene URL von der tatsächlichen Ziel-URL abweicht
- dringender Handlungsbedarf, beispielsweise mit der Information, dass das Konto gesperrt wurde
Banken oder Behörden werden niemals nach PIN, Passwort oder anderen Zugangsdaten fragen. Es ist wichtig, die Warnsignale zu beachten und nicht auf solche Phishing-E-Mails zu reagieren.
Die E-Mails können als Beweismittel archiviert werden, wenn eine Anzeige bei der Polizei erstattet wird.
Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es sinnvoll, bei der echten Bank oder Behörde anzurufen.
Typische Merkmale von Abo-Fallen
Häufige Betrugsmaschen im Internet sind Abofallen für Software, E-Books oder Streamingdienste, die als außerordentlich günstige Angebote oder „gratis“ getarnt sind. Nach dem Anklicken solcher Angebote behaupten die Anbieter häufig, ein Abo sei abgeschlossen worden; die Kündigung wird erschwert oder es werden bereits Kosten abgezogen. Rechtlich gesehen kommt online nur dann ein kostenpflichtiger Vertrag zustande, wenn der Bestell-Button eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweist, wie zum Beispiel mit „zahlungspflichtig bestellen“. Ohne diesen Hinweis besteht kein Vertrag.
Solche Abofallen weisen verschiedene Merkmale auf:
- fehlende Angaben über Kosten oder Vertragslaufzeiten
- Kündigungsbedingungen sind nicht oder nur schwer erkennbar
- Rechnungen oder Bestätigungs-E-Mails, obwohl den Opfern nicht bewusst ist, dass sie eine Zahlung geleistet haben
- automatische Abbuchungen
Um nicht in eine Abofalle zu geraten, kommt es darauf an, Angebote genau zu prüfen und auch auf das Kleingedruckte zu achten. Erscheint ein Angebot außerordentlich günstig, könnte es sich um eine Falle handeln.

Anzeichen von Fake-Shops
Bei Fake-Shops handelt es sich um Shops, die es in Wahrheit nicht gibt und die wie echte Online-Shops aussehen. Mit Markenartikeln und hohen Rabatten werden arglose Opfer zu Bestellungen animiert, doch bekommen sie keine Ware. Oft wird vorgegeben, dass die günstigen Preise nur wenige Tage gelten.
Typische Anzeichen solcher Fake-Shops sind:
- fehlendes oder unvollständiges Impressum
- im finalen Bestellschritt ist häufig nur Vorkasse verfügbar, obwohl zuvor mehrere Zahlungsmethoden angezeigt wurden
- Es fehlen Zahlungsarten mit Käuferschutz, oder es wird verlangt, per PayPal „Freunde und Familie“ zu zahlen, was den Käuferschutz ausschließt. Domain ist erst seit kurzer Zeit aktiv
- Rechtschreib- und Grammatikfehler, die allerdings bei von KI erstellten Shops seltener vorkommen
- gefälschte Bewertungen von vermeintlichen Kunden, sowie gefälschte Gütesiegel
Wichtig ist auch hier, genau hinzuschauen und stattdessen auf einen bekannten und seriösen Online-Shop auszuweichen, der sich bereits etabliert hat. Solche Shops tragen häufig Siegel für Trusted Shop oder EHI Geprüfter Online-Shop. Sie bieten auch eine gute Auswahl an sicheren Zahlungsmethoden an.
Warnsignale bei Job-Scamming
Wer im Internet nach Jobangeboten sucht, kann Opfer von Job-Scamming werden. Häufig werden Namen oder sogar Webseiten von echten Firmen missbraucht. Für Tätigkeiten ohne Vorkenntnisse wird eine ungewöhnlich gute Bezahlung versprochen. Die Opfer erhalten mitunter einen Arbeitsvertrag und bereits wenige Minuten oder Stunden nach der Online-Bewerbung eine Jobzusage.
Job-Scamming zielt häufig auf Identitätsdiebstahl ab.
Eine klare Warnung ist die Bitte, im Rahmen des Bewerbungsprozesses ein Video-Ident-Verfahren anzuwenden oder ein Bankkonto zu eröffnen. Das ist für seriöse Arbeitgeber nicht notwendig. Die Verbrecher verwenden derartige Konten, die auf die Namen der Opfer laufen, beispielsweise für Geldwäsche oder zur Einrichtung von Fake-Shops. Manchmal wird von den Opfern auch verlangt, Geld zu zahlen, um eine Auszahlung bearbeiten zu können. Auch die Opfer können zu Tätern werden, indem sie – oft ohne es zu wissen – in Geldwäsche verwickelt sind und dadurch selbst Ziel von Ermittlungen werden.
Webseiten mit solchen gefälschten Jobangeboten haben zumeist kein Impressum oder das Impressum ist unvollständig.
Angebote von Job-Scamming sind oft nur schwer zu erkennen. Oft sind diese Webseiten erst seit kurzer Zeit vorhanden. Wer sich unsicher ist, kann sich an eine Verbraucherzentrale wenden.
Was Betrugsopfer tun sollten
Wer Betrug an den entsprechenden Warnzeichen erkennt, sollte sofort den Kontakt mit den Betrügern abbrechen. Bei Zahlungs- oder Zugangsdaten gilt: Jede Minute zählt. Daher umgehend die eigene Bank benachrichtigen, Karten sowie Online-Banking über den Sperr-Notruf 116 116 blockieren lassen und betroffene Passwörter anpassen. Lastschriften können innerhalb eines Zeitraums von acht Wochen rückgängig gemacht werden, während bei nicht genehmigten Abbuchungen dieser Zeitraum bis zu 13 Monate beträgt. Ist es bereits zu Betrug gekommen, sollte eine Anzeige bei der Polizei mit möglichst vielen Beweismitteln wie E-Mails oder Chatverläufen erstattet werden. Der Fall kann auch bei der zuständigen Verbraucherzentrale gemeldet werden.
